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Das Energiegesetz (EnG 730.0) bezweckt die sparsame und rationelle Energienutzung sowie die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien

Das Energiegesetz ist seit dem 1. Ja­nuar 1999 in Kraft.

Im Strategiepapier «EnergieSchweiz», das der Bundesrat am 17. Januar 2001 verabschiedet hat, sind Ausgangslage, Ziele und Massnahmenschwerpunkte der schweizerischen Energiepolitik für das nächste Jahrzehnt umschrieben.

 

Unter anderem soll der Verbrauch fossiler Energieträger bis ins Jahr 2010, bezogen auf das Jahr 2000, um 10% gesenkt werden, und der Elektrizitätsverbrauch soll, bezogen auf das Jahr 2000, um nicht mehr als 5% ansteigen.

Diese Ziele sollen prioritär mit freiwilligen Massnahmen erreicht werden.

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